Maßnahmenummer
Trägerzulassung 19.07.2019 bis 18.07.2024
Maßnahmennummer: 325 92 2022
Gültigkeitsdauer: 16.09.2022 bis 15.09.2025
letzte Einstiegsmöglichkeit: 15.09.2025
Bezeichnung: Fahrlehrerausbildung, Fahrerlaubnisausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation
Achtung für alle öffentlichen Kostenträger !!!
Geltungsdauer der Zulassung/Förderung mittels Bildungsgutschein
Gem. § 77 Abs. 1 Nr. 3 SGB III können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind. Maßgeblich dabei ist der Termin des Maßnahmenbeginns.
Die Förderung ist möglich für alle zugelassenen Maßnahmen, die während der Geltungsdauer der Träger- und Maßnahme-Zulassung beginnen, auch wenn die Maßnahmen erst nach Ablauf der Geltungszeiträume enden.
Beispiel 1:
Geltungsdauer der Träger-Zulassung vom 01.02.2006 bis 31.01.2009
Geltungsdauer der Maßnahme-Zulassung vom 01.06.2006 bis 31.05.2009
Dauer der Maßnahme vom 01.01.2009 bis 30.06.2009
Der Maßnahmenbeginn liegt sowohl im Zulassungszeitraum der Träger- als auch der
Maßnahme-Zulassung. Die Einlösung von Bildungsgutscheinen für diese Maßnahme ist möglich.
Dass die Dauer der konkreten Maßnahme sowohl über die Träger- als auch über die
Maßnahme-Zulassung hinausgeht, ist dabei unerheblich.
Beispiel 2:
Geltungsdauer der Träger-Zulassung vom 01.02.2006 bis 31.01.2009
Geltungsdauer der Maßnahme-Zulassung vom 01.06.2006 bis 31.05.2009
Dauer der Maßnahme vom 01.03.2009 bis 30.08.2009
Der Maßnahmenbeginn liegt innerhalb des Zeitraums der Maßnahme-Zulassung. Jedoch liegt zum
Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns keine gültige Träger-Zulassung mehr vor. Die Einlösung von
Bildungsgutscheinen für diese Maßnahme ist damit nicht möglich.
Der Träger kann jederzeit erneut eine Träger-Zulassung beantragen. Im Falle einer erneuten
Träger-Zulassung bis zum 01.03.2009 (z. B. vom 01.02.2009 bis 31.01.2012) wäre eine Einlösung von Bildungsgutscheinen für die Maßnahme wiederum möglich…“.