Maßnahmenummer

Trägerzulassung 19.07.2019 bis 18.07.2024

Maßnahmennummer: 325 92 2022

Gültigkeitsdauer: 16.09.2022 bis 15.09.2025

letzte Einstiegsmöglichkeit: 15.09.2025

Bezeichnung: Fahrlehrerausbildung, Fahrerlaubnisausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation

Achtung für alle öffentlichen Kostenträger !!!

Geltungsdauer der Zulassung/Förderung mittels Bildungsgutschein

Gem. § 77 Abs. 1 Nr. 3 SGB III können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind. Maßgeblich dabei ist der Termin des Maßnahmenbeginns.

Die Förderung ist möglich für alle zugelassenen Maßnahmen, die während der Geltungsdauer der Träger- und Maßnahme-Zulassung beginnen, auch wenn die Maßnahmen erst nach Ablauf der Geltungszeiträume enden.

Beispiel 1:

Geltungsdauer der Träger-Zulassung vom 01.02.2006 bis 31.01.2009

Geltungsdauer der Maßnahme-Zulassung vom 01.06.2006 bis 31.05.2009

Dauer der Maßnahme vom 01.01.2009 bis 30.06.2009

Der Maßnahmenbeginn liegt sowohl im Zulassungszeitraum der Träger- als auch der

Maßnahme-Zulassung. Die Einlösung von Bildungsgutscheinen für diese Maßnahme ist möglich.

Dass die Dauer der konkreten Maßnahme sowohl über die Träger- als auch über die

Maßnahme-Zulassung hinausgeht, ist dabei unerheblich.

Beispiel 2:

Geltungsdauer der Träger-Zulassung vom 01.02.2006 bis 31.01.2009

Geltungsdauer der Maßnahme-Zulassung vom 01.06.2006 bis 31.05.2009

Dauer der Maßnahme vom 01.03.2009 bis 30.08.2009

Der Maßnahmenbeginn liegt innerhalb des Zeitraums der Maßnahme-Zulassung. Jedoch liegt zum

Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns keine gültige Träger-Zulassung mehr vor. Die Einlösung von

Bildungsgutscheinen für diese Maßnahme ist damit nicht möglich.

Der Träger kann jederzeit erneut eine Träger-Zulassung beantragen. Im Falle einer erneuten

Träger-Zulassung bis zum 01.03.2009 (z. B. vom 01.02.2009 bis 31.01.2012) wäre eine Einlösung von Bildungsgutscheinen für die Maßnahme wiederum möglich…“.